Praxisbewertung – Gründe
Die Beweggründe zur Einholung einer Praxiswertermittlung sind vielfältig. Je nach Anlass wird entschieden, ob eine grobe Praxisschätzung ausreicht oder ein zertifiziertes Gutachten vom Experten eingeholt werden sollte.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Gründe zur Durchführung einer Praxiswertermittlung bzw. Praxisbewertung:
- Ein Gutachten zur Praxisbewertung wird meist beim Verkauf oder bei der Übernahme einer bestehenden Praxis erforderlich. Kauf und Verkauf einer Praxis sind die Hauptgründe zur Bewertung einer Praxis.
- Bei Gesellschaftereintritt und -austritt oder dem Gesellschafterwechsel müssen die Anteile neu kalkuliert und eingetragen werden. Dies gilt auch bei der Verschiebung von Vermögensanteilen innerhalb einer Arztpraxis.
- Wenn mehrere Einzelpraxen einer ärztlichen Praxis zu einer gesammelten Gemeinschaftspraxis fusioniert werden sollen, erfordert dies zunächst die Praxiswertermittlung der einzelnen Praxen. Denn anschließend können die Vermögensanteile der einzelnen Teilhaber an der Gemeinschaftspraxis ermittelt werden.
- Bei der Erhebung von Anteilsansprüchen im Falle von Erbangelegenheiten oder Ehescheidung kann die Einholung einer Praxisbewertung vonnöten sein.
- Außerdem kann zur Bewertung von Entschädigungen und Abfindungen das Einholen eines Wertgutachtens der ärztlichen Praxis als Verhandlungsgrundlage sinnvoll sein.