Steuertipps für Praxen

Steuerberater für niedergelassene Ärzte

Als niedergelassener Arzt tragen Sie nicht nur medizinisch eine hohe Verantwortung, sondern auch wirtschaftlich. Und zwar sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitarbeiter. Ein Steuerexperte…

  • kennt die relevanten Gesetze und Verordnungen
  • weiß, wann sich Investitionen auszahlen
  • vergleicht Ihre Praxis fachgruppenspezifisch
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Warum Steuerberater für niedergelassene Ärzte?

Als niedergelassener Arzt unterliegen Sie hohen fachlichen und ethischen Idealen. Auf der anderen Seite ist Ihre Praxis aber auch ein Wirtschaftsunternehmen. Damit Sie sich Ihrem Beruf widmen können, und damit Ihr Unternehmen wirtschaftlich am Laufen halten, brauchen Sie für die Themen Steuern und Finanzen einen verlässlichen und kompetenten Partner.

Ein Steuerberater von Doc’sTax kann für Sie als niedergelassenen Arzt heute weit mehr als nur die Buchführung oder Gehaltsabrechnung übernehmen. Unsere spezialisierten Steuerberater sind echte Branchenkenner und werden Sie bei allen wichtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen kompetent begleiten.

Unsere Branchenkenntnisse zu Ihrem Vorteil

Erfahrener Steuerberater

Durch die eingehende Kenntnis des Marktes sind wir als professionelle Berater bereits mit allen relevanten Themen und Problemen vertraut. Eine langwierige Phase der Einarbeitung oder etwaige sogenannte Anfängerfehler fallen von vornherein weg. Etwas, auf das Sie sicher gern verzichten.

Eine Auswahl der Aufgaben und Projekte, bei denen wir Sie ganz speziell unterstützen können, haben wir kompakt hier für Sie zusammengestellt. Eine ausführliche Analyse und Empfehlung erhalten Sie jederzeit bei einem persönlichen Termin.

Steuerberater für niedergelassene Ärzte im Fokus

Buchhaltung

Symbolbild Buchhaltung

Höher, schneller, weiter: Effizienter arbeiten dank digitaler Buchhaltung.

Buchhaltung

iStock.com/RichVintage

 

Buchhaltung

Unsere Doc’sTax-Steuerberater übernehmen für Sie als niedergelassenen Arzt alle klassischen Aufgaben der Buchhaltung / Finanzbuchhaltung. Durch spezielle Buchhaltungssoftware (wie DATEV oder Lexware) werden alle Daten sicher, schnell und unkompliziert zwischen Ihnen, uns und dem Finanzamt / den Sozialversicherern übertragen. Durch die digitale Buchhaltung können alle Beteiligten jederzeit auf alle aktuellen Informationen und Daten zugreifen. Diese effiziente Arbeitsweise spart Zeit und Ressourcen. Das wird von unseren Mandanten besonders geschätzt.

In der Funktion als Buchhalter dokumentiert, erstellt und überprüft Ihr Steuerbüro alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Praxis. Standardmäßig sind das z. B. Rechnungen Ihrer Lieferanten, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter sowie Ihre Rechnungsstellung.

Außerdem kümmert sich Ihr Steuerberater um die Abschreibung und betriebswirtschaftliche Verwaltung Ihrer Güter. Das kann das Röntgengerät des niedergelassenen Chirurgen oder die eigene Immobilie sein, in der Sie praktizieren.

Alle Doc’sTax-Steuerberater sind auf die Buchhaltung von niedergelassenen Ärzten spezialisiert und kennen alle branchenspezifischen Regelungen aus dem Effeff. Und alle Auslegungsmöglichkeiten.

Ein erfahrener Steuerberater, spezialisiert auf niedergelassene Ärzte, kann einfach mehr für Sie tun.

Lohnabrechnung

Symbolbild Lohnabrechnung

Schon mal darüber nachgedacht: Lohn und Gehalt auch in Goodies!

Lohnabrechnung

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Lohnabrechnung

Kennen Sie den Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung? Wenn ja, sehr gut! Und wenn nicht macht das gar nichts! Die Monat für Monat variable Lohnabrechnung erstellt Ihnen Ihr Doc’sTax-Steuerberater für Praxisinhaber schnell, unkompliziert und natürlich online. Und die monatlich fixe Gehaltsabrechnung natürlich ebenso.

Selbstverständlich übernimmt Ihr Lohnbüro auch alle weiteren Leistungen rund um die Personalverrechnung für Sie wie das An- und Abmelden Ihrer Mitarbeiter etc. Dazu werden (Lohn-)Abrechnungs-Systeme wie DATEV, Lexware o. ä. genutzt – renommierte Software für die Kommunikation zwischen Unternehmen, Steuerberatern und Institutionen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträgern oder Krankenkassen.

Übrigens: Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeiter attraktive Zusatzleistungen wie ein Abo im nächstgelegenen Gym oder ein monatliches Budget beim Bäcker um die Ecke. Wir verraten Ihnen gern alle Möglichkeiten, wie Sie als niedergelassener Arzt Ihre Mitarbeiter noch zufriedener machen und dabei Steuern sparen. Vereinbaren Sie doch am besten gleich hier online einen Termin.

Liquiditätsplanung

Symbolbild Liquiditätsplanung

Immer ausreichend Cashflow: Solide Liquiditätsplanung ohne Überraschungen.

Liquiditätsplanung

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Liquiditätsplanung

Viele Freiberufler nehmen es mit der Liquiditätsplanung nicht so genau. Auch Ärzte neigen zum System „Management by Kontostand“. Ist also Geld auf dem Konto, wird das als reiner Gewinn betrachtet. An die anstehende Quartalszahlung oder eine Rücklage für Notfälle wird oft einfach nicht gedacht.

Wir von Doc’sTax wissen, wie wichtig eine solide Liquiditätsplanung für Sie als niedergelassenen Arzt ist. Damit für notwendige Praxis-Investitionen und Quartalszahlungen die Praxis stets zahlungsfähig bleibt, erstellt Ihr Doc’sTax-Steuerberater mit Ihnen gemeinsam einen Liquiditätsplan.

Durch die Gegenüberstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben lässt sich der Gewinn ermitteln. Wir empfehlen diese Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zumindest für jedes Quartal. So lassen sich Gewinne oder Verluste zeitnah erkennen und in die Liquiditätsrechnung einplanen.

Das erspart bei Erwartungen übertreffendem Gewinn unangenehme Nachzahlungen oder bei zeitweiligen Verlusten überhöhte Vorauszahlungen.

Doch nicht jede Gewinn-Schwankung muss Ihre Liquidität beeinflussen – kann sie aber möglicherweise. Erfahrene Steuerberater für den niedergelassenen Arzt erkennen Markt-Veränderungen besonders frühzeitig und können diese gesamtwirtschaftlich beurteilen und einordnen.

 

Praxisinvestition

Symbolbild Praxisinvestition

Wann, was, wie und wo: Strategie für optimale Finanzierungsergebnisse.

Praxisinvestition

iStock.com/mkurtbas

 

Praxisinvestition

Welche Bank bietet aktuell die besten Konditionen für den niedergelassenen Arzt bei einer Praxisfinanzierung? Wann ist eine Praxisinvestition (wie ein neues Röntgengerät) steuerlich besonders sinnvoll? Können Subventionen z. B. für Immobilienfinanzierung als Freiberufler beantragt werden? Wo gibt es besonders attraktive Angebote für eine Anschlussfinanzierung?

Gerade der Punkt Finanzierung / Praxisinvestition ist betriebswirtschaftlich besonders heikel. Denn hier handelt es sich meist um langfristige Planungen und Bindungen. Wer einmal ein suboptimales Angebot angenommen hat, zahlt u. U. jahrelang viel zu viel.

Als auf die Sparte der Ärzte spezialisierte Berater kennen wir nicht nur den Finanzmarkt bzw. entsprechende Experten, sondern auch die Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten. Deshalb können wir Ihnen gleich ein ganzes Portfolio an Möglichkeiten und Lösungen im Bereich Finanzierung und Investition vorstellen.

Damit Sie alle Ihre Optionen kennen, beraten wir Sie gern. Am besten persönlich. Sie können gleich hier online einen Termin vereinbaren.

 

Altersvorsorge

Symbolbild Altersvorsorge

Welcher Vorsorge-Typ sind Sie: „Je eher, desto besser!“ versus „Es ist nie zu spät!“

Altersvorsorge

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Altersvorsorge

Approbation ist beantragt und dem Start ins Berufsleben steht nichts mehr im Weg. Wer denkt da schon an Altersvorsorge? Tatsächlich die Wenigsten. Gerade zu Anfang der Karriere gibt es so viel Aufregenderes, um das man sich kümmern kann. Und schon steht man mitten im Berufsalltag, die Jahre vergehen und plötzlich ist die Rente ein ganzes Stück nähergekommen.

Grundsätzlich sind Sie als niedergelassener Arzt sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung (fakultativ) als auch über das ärztliche Versorgungswerk (obligatorisch) rentenversichert. Das Versorgungswerk stellt zwar eine höhere Rente als die gesetzliche in Aussicht, aber eine zusätzliche private Rentenversicherung wird dringend empfohlen.

Ihr Doc‘sTax-Steuerberater begleitet Sie durch alle Lebensabschnitte als Arzt. Wir bieten Ihnen interessante Altersvorsorge-Modelle: Beispielsweise mit monatlichen geringen Beiträgen für den niedergelassenen Arzt zum Berufsstart. Oder mit einer höheren Einmalzahlung für Späteinsteiger als attraktive anderweitige Möglichkeit. Oder, oder, oder …

Bitte nehmen Sie uns beim Wort! Gern unterbreiten wir auch Ihnen die auf Ihre Bedürfnisse optimierte Altersvorsorge: Jetzt Beratungstermin anfordern.

Gewinnermittlung

Symbolbild Gewinnermittlung

Jahresabschluss oder „Das Beste kommt zum Schluss!“

Gewinnermittlung

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Gewinnermittlung

Bei Gewinnermittlung bzw. Jahresabschluss geht es neben der Einhaltung aller Fristen um genaues Wissen, was und wann etwas ins Soll oder Haben gehört. Denn das wirkt sich direkt auf die Steuerforderung aus.

Als niedergelassener Arzt gehören Sie zu den Freiberuflern und profitieren damit von bestimmten Privilegien. Sie müssen weder Umsatz- noch Gewerbesteuer zahlen oder eine Bilanz aufstellen. Ihr Jahresabschluss ist die Gewinnermittlung, bei der im Gegensatz zur Bilanz keine Einnahmen/Ausgaben-Abgrenzung erfolgt. Es werden einfach alle Geldflüsse durchdokumentiert.

Außerdem dürfen Sie bei der Gewinnermittlung zur sogenannten Ist-Besteuerung übergehen. Das bedeutet, dass Sie Umsätze erst dann versteuern müssen, wenn diese tatsächlich fließen und nicht bereits bei Rechnungsstellung.

Das kann sich gerade beim Jahreswechsel günstig auf Ihre Steuerlast auswirken. Denn das letzte Quartal ist bei vielen niedergelassenen Ärzten besonders reich mit Arbeit gefüllt. Die Honorierung der Leistungen durch Krankenkasse oder private Rechnung erfolgt jedoch i. d. R. erst im neuen Jahr.

Aber Vorsicht, nicht alle Ihre Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Sind Sie darüber hinaus auch als Gutachter tätig, veröffentlichen Fachbeiträge oder halten Vorträge, ändert das u. U. Ihre steuerliche Situation. Ein Fehler in der Veranlagungsart kann Sie da schnell teuer zu stehen kommen.

Welche Gewinnermittlungsart für Sie beim Jahresabschluss tatsächlich die sinnvollste ist, können die auf niedergelassene Ärzte spezialisierten Steuerberater von Doc’sTax für Sie ermitteln.

Der 360° Digitalcheck hat uns geholfen, unsere Website besser zu verstehen und die Schwächen zu erkennen. Auf dieser Grundlage konnten wir unseren digitalen Auftritt gezielt auf die bundesweite Patientenakquise ausrichten.

Dr. Christian Toth
Klinik am Schloss

Offene Arzt-Stellen zügig besetzen?

Medical Headhunting – das ist die zeitgemäße effiziente Lösung des Mitarbeiter-Recruiting. Passende neue Mitarbeiter zu finden, kann so einfach sein:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum ist Benchmarking für mich als niedergelassenen Arzt interessant?


Benchmarking von Arztpraxen
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Beim Benchmarking geht es um Wettbewerbsanalyse. Produkte und Dienstleistungen aber auch Umsatz anderer Praxen werden mit Ihrer verglichen. Grundsätzlich geht es um die Feststellung von Unterschieden. Dadurch können Potenziale und Leistungslücken aufgedeckt werden.

Welche Leistungen, die Sie noch nicht anbieten, bietet beispielsweise die wirtschaftlich erfolgreichste Praxis? Oder warum hat dieser eine Arzt mehr Einkommen, obwohl das Leistungsspektrum der Praxen vergleichbar ist?

Über DATEV kann Ihr Steuerberater auf zahlreiche Vergleichspraxen zugreifen und Informationen abrufen. Je stärker sich der Berater dabei auf die Branche spezialisiert hat, desto aussagekräftiger und zuverlässiger werden die daraus gefolgerten Rückschlüsse sein.

Was ist beispielsweise DATEV?


DATEV
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DATEV bietet eine Buchhaltungssoftware. Idealerweise arbeiten Mandant und Steuerberater mit dem gleichen System. Dadurch können alle Belege und Informationen einfach und sicher ausgetauscht werden. Die DATEV-Software basiert auf jahrzehntelanger Erfahrung in Buchhaltungsprogrammen für kleine und mittelständische Unternehmen einerseits und Steuerberater andererseits.

Mithilfe von DATEV können Sie Ihre Buchhaltung schnell und unkompliziert erledigen. Es werden Anwendungen für Buchhaltung, Auftragswesen, Zahlungsverkehr und digitale Dokumentenablage angeboten. Darüber hinaus bietet DATEV Schnittstellen zu Finanzämtern und Sozialversicherern. Effizienter ist Buchhaltung nicht möglich.

Die Vorteile digitaler Buchhaltung können Sie detailliert auch noch einmal in einem Artikel von N-TV Technik nachlesen.

Wann ist ein niedergelassener Arzt verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen?


Umsatzsteuer Arzt
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Zwar sind Sie als niedergelassener Arzt in die Gruppe der Freiberufler eingeordnet und damit von der Umsatzsteuer befreit. Dies betrifft jedoch nur die medizinische Tätigkeit, die zur Erkennung, Linderung und Vorbeugung von Krankheit und Körperschäden erfolgt. Kosmetische Behandlungen, schriftstellerische oder lehrende Dienste unterliegen der Umsatzsteuer.

Was tatsächlich umsatzsteuerpflichtig ist, darüber gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme. Bei Gutachten etwa entscheidet der Inhalt. Damit ein Gutachten umsatzsteuerbefreit ist, muss es sich beispielsweise um ein Drogengutachten oder ein Alkoholgutachten mit dem Ziel der Heilung handeln. Wenn ein Gutachten umsatzsteuerpflichtig ist, handelt es sich beispielsweise um ein Flugtauglichkeitsgutachten, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit für Staatsanwaltschaft und Gericht oder ein Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit für Sozialversicherer.

Auch bei IGeL-Einnahmen und Telefon-/Video-Sprechstunde kann es je nach Steuerprüfer zu Auslegungsunterschieden kommen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Sie vor Rechnungsstellung Ihren auf Mediziner spezialisierten Steuerberater kontaktieren.

Wie kann ich von der Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG profitieren?


Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG
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Für Ihre umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen als niedergelassener Arzt gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Selbständigen. Haben Sie nur geringfügige Einnahmen dieser Art fallen Sie unter die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung. Sie stellen Ihre Rechnung also gemäß § 19 UStG aus, ohne Umsatzsteuer auszuweisen.

Ob Sie von dieser Regelung profitieren können, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen. Denn das hängt von vielen komplexen Faktoren ab.

Welche Betriebsausgaben kann ich als niedergelassener Arzt geltend machen?


Betriebsausgaben
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Zu den Betriebsausgaben zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Führen Ihrer Praxis zu tun haben. Das sind u. a. Praxismiete, Fortbildungen, Büromaterial und Arbeitskleidung. Aber auch Geschenke und Bewirtungsausgaben aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Ebenso kann eine doppelte Haushaltsführung unter gewissen Umständen zu den Betriebsausgaben zählen.

Übrigens: Sogar Kosten, die noch vor der Praxiseröffnung entstehen, aber mit Ihrer Niederlassung als Arzt in Verbindung zu bringen sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Das können Fahrtkosten zu Praxisbesichtigungen oder auch Maklergebühren sein. Das sind sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben. Dazu zählen natürlich auch die Beratungskosten des Steuerberaters.

Sammeln Sie am besten lieber zu viele als zu wenige Belege und dokumentieren Sie Fahrten. Ihr erfahrener Steuerberater hat so die Möglichkeit, Ihren Gewinn, also Ihre Steuerlast, so gering wie möglich zu halten.

Warum die Buchhaltung outsourcen?


Buchhaltung outsourcen
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Für eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis ist eine effiziente Buchhaltung maßgeblich. Aus der Vielzahl an Möglichkeiten und Lösungen, die richtigen herauszufiltern und anzuwenden, ist jedoch eine große Herausforderung. Die Buchhaltung outsourcen ist deshalb für nahezu alle niedergelassenen Ärzte die optimale Lösung.

Durch die Übergabe der Buchhaltung an einen externen Dienstleister, können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, das Praktizieren, konzentrieren. Wirtschaftlich ist dieses sogenannte „core business“ schon immer einer der Hauptgründe für Outsourcing gewesen. Sie haben wahrscheinlich auch einen Spezialisten für Ihre IT, nicht wahr?

Außerdem spart die externe Vergabe der Buchhaltung personelle Ressourcen, Kosten für besondere Technik, Schulungen zur Bedienung der Hardware und Softwareupdates.

Sehr wichtig sind auch die Punkte Rechtssicherheit und Haftung. Die externen Buchhalter sind Fachkräfte, die für ihre rechtskonforme Dienstleistung bürgen. Das entlastet Sie bei eventuellen Buchhaltungsfehlern.
Allerdings hat jede Branche ihre steuerlichen Eigenarten. Deshalb sollten auch niedergelassene Ärzte Ihre Buchhaltung nur in die Hände von branchen-spezialisierten Steuerberatern geben. Dank der externen Expertise können so alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft und die steuerliche Belastung maximal reduziert werden.

Haben Sie einen Käufer für Ihre Praxis gefunden, gilt es, mit ihm weitere relevante Fragen zu klären.
Welche Folge hat die Praxisübernahme beispielsweise für Ihr Personal? Möglicherweise sorgen Sie sich um die Zukunft Ihres Personals, nachdem Sie Ihre Praxis abgegeben haben. Die Gesetzeslage sieht vor, dass Mitarbeiter nicht wegen eines Betriebsübergangs – wie der größtenteils unveränderten Fortführung der Praxis – gekündigt werden dürfen. Der Erwerber Ihrer Praxis tritt bei der Übergabe in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.