Buchhaltung
Unsere Doc’sTax-Steuerberater übernehmen für Sie als niedergelassenen Arzt alle klassischen Aufgaben der Buchhaltung / Finanzbuchhaltung. Durch spezielle Buchhaltungssoftware (wie DATEV oder Lexware) werden alle Daten sicher, schnell und unkompliziert zwischen Ihnen, uns und dem Finanzamt / den Sozialversicherern übertragen. Durch die digitale Buchhaltung können alle Beteiligten jederzeit auf alle aktuellen Informationen und Daten zugreifen. Diese effiziente Arbeitsweise spart Zeit und Ressourcen. Das wird von unseren Mandanten besonders geschätzt.
In der Funktion als Buchhalter dokumentiert, erstellt und überprüft Ihr Steuerbüro alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Praxis. Standardmäßig sind das z. B. Rechnungen Ihrer Lieferanten, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter sowie Ihre Rechnungsstellung.
Außerdem kümmert sich Ihr Steuerberater um die Abschreibung und betriebswirtschaftliche Verwaltung Ihrer Güter. Das kann das Röntgengerät des niedergelassenen Chirurgen oder die eigene Immobilie sein, in der Sie praktizieren.
Alle Doc’sTax-Steuerberater sind auf die Buchhaltung von niedergelassenen Ärzten spezialisiert und kennen alle branchenspezifischen Regelungen aus dem Effeff. Und alle Auslegungsmöglichkeiten.
Ein erfahrener Steuerberater, spezialisiert auf niedergelassene Ärzte, kann einfach mehr für Sie tun.