Als Stefans Steuerberater ihn auf das Thema Praxisabgabe anspricht, winkt er zunächst ab: „Jetzt machen Sie mich mal nicht älter als ich bin! Mit 59 Jahren habe ich vor, noch ein paar Jährchen als Kieferorthopäde weiterzuarbeiten!“
Herr Vogt, der Steuerberater, kennt derartige Reaktionen schon. Die wenigsten sind sich bewusst, wieviel Vorlauf eine geordnete Übergabe braucht und inwiefern Praxisabgabe steuerliche Aspekte betrifft. „Nun, Herr Reiter, wenn Sie nicht mit 70 noch praktizieren wollen, ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, mit der Planung anzufangen! Das ist neben der Praxisübernahme wohl die größte unternehmerische Herausforderung in Ihrer Laufbahn und es gilt, einige steuerliche Hürden zu meistern!“.
„Ja, aber ich will die Praxis doch frühestens in fünf Jahren verkaufen!“, insistiert Stefan. Doch Steuerberater Vogt nimmt ihm die Illusion: „Praxisabgabe und Praxisverkauf sind immer kompliziert: Praxisnachfolger-Suche, Wertermittlung, Steuer und das ganze Übergabe-Prozedere. Vergessen Sie auch nicht, dass Sie mit Sitz in München die Praxis ausschreiben müssen – einfach so einen Lieblings-Nachfolger festlegen, das geht in einer Metropole mit beschränktem Planungsbereich nicht.“
Stefans Laune sinkt in den Keller. Es ist Freitagmittag und eigentlich wollte er nur seine Steuersachen bei Herrn Vogt abholen und sich nicht mit Bürokratie rumärgern. „Ich bin zum Segeln verabredet“, wirft er ungeduldig ein. Herr Vogt weiß Bescheid und sagt: „Keine Eile, Herr Reiter. Heute muss nichts mehr passieren. Aber lassen Sie uns das Thema doch im nächsten Jahr mal angehen. Glauben Sie mir, so wird es am Ende stressfreier!“
Praxisabgabe: Wie viel Vorlauf braucht der Praxisverkauf?
„Was ist dir denn über die Leber gelaufen?“, fragt Holger, als er Stefan am Segel-Liegeplatz begrüßt. „Ach, dieser Vogt … der will, dass ich mir jetzt schon Gedanken um meine Praxisabgabe mache!“
„Ohoh!“ Holger klopft Stefan lachend auf die Schulter. „Das kratzt am jugendlichen Ego, hm? Aber ich sag dir was: Es ist kaum zu glauben, wie viel Vorlauf eine Praxisabgabe braucht! Ich beschäftige mich schon seit einem Jahr mit dem Thema! Das ist ein längerer Prozess!“ Stefan staunt nicht schlecht, als Holger ihm erzählt, was er schon alles unternommen hat, um eine geordnete Praxisabgabe seiner Zahnarzt-Praxis in die Wege zu leiten. Ihm dämmert, dass der Steuerberater recht hat: Wenn er wenig Stress und einen optimalen Gewinn haben will, sollte er früh damit anfangen.
Vielen Ärzten geht es wie Stefan. Sie treten zwar mit der Zeit ein wenig kürzer, doch die eigene Praxis ganz aufgeben? Das möchten die meisten erst so spät wie möglich. Dabei vergessen viele, dass selbst wenn sie die Praxis noch eine Weile fortführen, es schon etwa fünf Jahre vorher sinnvoll ist, sich mit dem Thema Praxisverkauf auseinanderzusetzen.
Checkliste Praxisabgabe: Was muss ein Arzt beachten?
Diese Checkliste zur Praxisabgabe vermittelt Ihnen einen ersten Überblick:
- Vorlaufzeit: Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem Thema Praxisabgabe und Praxisverkauf! Um den Prozess strukturiert gestalten zu können, empfehlen sich 3 – 5 Jahre Vorlaufzeit.
- Praxisabgabe im KV-Planungsbereich: Bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung müssen Sie in Erfahrung bringen, ob die Praxis sich in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich befindet. Bei gesperrtem Planungsbereich, z. B. in Großstädten, muss die Nachfolge ausgeschrieben werden.
- Nachfolger-Suche: Hier können Portale wie die mediorbis-Praxisabgabe, Concura-Praxisabgabe, Blaudental-Praxisabgabe, aber natürlich auch die Ausschreibungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen. Einfach „KVNO Praxisabgabe“ für Nordrhein, „KVBW Praxisabgabe“ für Baden-Württemberg usw. googeln und fündig werden!
- Praxiswertermittlung: Aus der Praxiswertermittlung ergibt sich der Veräußerungspreis, also die Summe, die der Abgeber von seinem Nachfolger erhält. Dabei ist die Steuer ein wichtiger Faktor: Denn der Verkaufspreis, den man sich als Arzt zurechtrechnet, wird durch Steuerabgaben nochmal deutlich gemindert – das darf man nicht vergessen. Ein Steuerberater hilft, bei der Praxisabgabe Steuern zu sparen.
- Übergabeformalitäten und Übergabevertrag: Wichtige Aspekte müssen frühzeitig mit dem Nachfolger geklärt werden, wie z. B. die künftige Ausrichtung der Praxis sowie die Übernahme des Mietvertrags, der Geräte, der Versicherungen und des Personals. All das muss im Praxisübergabe-Vertrag festgelegt sein und sollte nicht ohne professionelle Berater erfolgen.
- Praxisabgabe –> Personal: Informieren Sie rechtzeitig vor Übergabe Personal und Kooperationspartner. Nur so können Verträge angepasst und zu beidseitiger Zufriedenheit fortgeführt werden.
- Praxisabgabe –> Patienten: Auch die Patienten sollten nicht erst im letzten Moment informiert werden, sondern sich frühzeitig auf den Wechsel einstellen können. Nehmen Sie sich Zeit zur Beratung und holen Sie sich eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der Patientenakte ein!
Praxisabgabe einer Zahnarztpraxis: Eine „Praxisabgabe Zahnarzt“-Checkliste beinhaltet nahezu die identischen Punkte wie oben. Inwiefern das Themenfeld „Praxisabgabe Zahnarzt“ spezifisch weitere Aspekte beinhaltet, können Ihnen erfahrene Ärzteberater erläutern. Übrigens: Sogar eine Praxisabgabe Tierarzt-bezogen läuft nahezu gleich ab!
Wie wird der Praxisverkauf versteuert?
Beim nächsten Termin mit seinem Steuerberater Herrn Vogt ist Stefan offener für das Thema Praxisabgabe. Er lässt sich die relevanten Steuerfragen geduldig erklären: Die laufenden Einkünfte aus der Praxis zählen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – soweit war ihm das bekannt. Doch wie versteuert man die Praxisabgabe bzw. den Praxisverkauf? Der Gewinn des Praxisverkaufs muss gesondert versteuert werden, nämlich als Veräußerungsgewinn. Dieser zählt als außerordentliche Einkunft.
Um den steuerlichen Veräußerungsgewinn zu ermitteln, erfolgt zunächst eine Praxiswertermittlung. Daraus ergibt sich der Veräußerungspreis, also der Preis, den der Praxisabgeber gegenüber dem Praxisabnehmer verlangt. Zieht man davon den sogenannten Buchwert des Betriebsvermögens (z. B. Mobiliar, medizinische Geräte, EDV) sowie die Veräußerungskosten (z. B. Steuerberatung oder Wertgutachten) ab, bleibt ein Gewinn übrig: der Veräußerungsgewinn. Dieser wird als außerordentliche Einkunft beim Praxisverkauf versteuert.
Praxisabgabe-Beratung: Welche Experten brauche ich?
Wie im Fall von Stefan ist der erste Anlaufpunkt ein spezialisierter Ärzte-Steuerberater! Die Preisermittlung und steuerlichen Aspekte bei Praxisabgabe sind nicht trivial – hier braucht es Experten! Wir empfehlen unbedingt, frühzeitig erfahrene Ärzteberater in den Übergabe-Prozess einzubinden.
In der Regel sind diese Steuerberater auch gut vernetzt und können bei Bedarf auf andere Medizinrecht-Anwälte oder Finanzberater zurückgreifen, sodass Sie rundum gut beraten sind.
Die Ärzte-Steuerberater von Doc’sTax helfen Ihnen gerne weiter.
Praxiswertermittlung: Wie funktioniert sie?
„Um den Praxiswert zu ermitteln, der für die Steuer bei Praxisabgabe wichtig ist, müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden“, fährt Steuerberater Vogt fort. Neben dem materiellen Wert der Praxis, wozu z. B. die medizinischen Geräte, EDV, Möbel und die übrige Einrichtung zählen, muss auch der immaterielle Wert berücksichtigt werden. Der immaterielle Praxiswert heißt auch ideeller Wert oder Goodwill und berechnet sich z. B. aus dem Standort der Praxis, dem Patientenstamm, dem Ruf und Bekanntheitsgrad und dem Know-how des Personals.
Den materiellen Wert zu ermitteln, ist vergleichsweise einfach, da alles Materielle einen gewissen Erwerbswert hatte, der verrechnet mit der Abnutzung dann den aktuellen Wert ergibt. Beim immateriellen Wert hingegen wird die Wertermittlung ungleich komplizierter. Daher haben sich unterschiedliche Methoden für die Praxiswertermittlung entwickelt. Eine der gängigsten ist das sogenannte „Modifizierte Ertragswertverfahren“.
Was ist das „Modifizierte Ertragswertverfahren“?
Die beste Möglichkeit zur Praxiswertermittlung bzw. zum immateriellen Teil des Praxiswerts ist die sogenannte „Modifizierte Ertragswertmethode“ oder auch „Modifiziertes Ertragswertverfahren“. Dabei werden die Zahlen des Praxisertrags der letzten drei Jahre analysiert. Dann wird eine Goodwill-Reichweite prognostiziert: Dabei wird geschätzt, wie lange der Nachfolger von dem „Goodwill“ des Vorgängers profitiert und ab wann der Praxiserfolg maßgeblich auf ihn selbst zurückzuführen ist. In der Regel sind das drei bis fünf Jahre.
„Naja, und auf Basis dieser Zahlen und Schätzungen werden dann Ertragsprognosen für die nächsten Jahre erstellt, der Kalkulationszins berücksichtigt und so kommt man dann zum immateriellen Wert“, schließt Herr Vogt schnell, als er merkt, dass Stefan ihm schon nicht mehr ganz zuhört. Stefan versteht nun immer mehr, warum die frühzeitige Beschäftigung mit dem Praxisverkauf so wichtig ist. Und er ist froh, dass er Herrn Vogt als Berater hat. Ertragswertverfahren hin, Goodwill her – Hauptsache er hat jemanden, auf den er sich dabei verlassen kann!
Welche Steuervorteile hat die Praxisabgabe?
Nun kommt das eigentlich spannende Thema für Stefan: Wie viel Steuern kann er sparen? Steuerberater Vogt erläutert: „Es besteht die Möglichkeit, für den Veräußerungsgewinn der Praxisabgabe einen ermäßigten Steuersatz zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass man über 55 Jahre alt ist oder dauerhaft arbeitsunfähig.“
„Ich bin 59!“, nickt Stefan, der nicht gerne an sein Alter erinnert wird – aber diesmal zieht er ja zumindest Steuervorteile daraus. „Der ermäßigte Steuersatz gilt dann bis zu einem Maximalbetrag von 5 Millionen Euro“, erklärt Herr Vogt. „Abhängig vom Verkaufspreis und -erlös kann ggf. auch ein Praxisabgabe-Freibetrag von 45.000 Euro in Anspruch genommen werden.“ Stefan findet, dass das Gespräch immer interessanter wird.
Welche Steuerdetails gibt es bei der Praxisabgabe?
„Es gibt noch ein paar Fallstricke, z. B. was das Weiterarbeiten nach Praxisverkauf anbelangt, um die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nicht nachträglich zu gefährden.“
Wie genau das geht und was es zu beachten gilt, erklärt Steuerberater Vogt Stefan beim nächsten Treffen – denn hier geht es nochmal ins Detail und das braucht Zeit. Möchten auch Sie alle steuerlichen Details zur Praxisabgabe wissen?
Praxisabgabe: Wie finde ich einen Praxisnachfolger?
Beim nächsten Segeltörn mit Holger ist Stefan nicht mehr so ein Griesgram. Ganz im Gegenteil: Er berichtet seinem langjährigen Freund und Kollegen begeistert, was er alles zum Thema Praxisabgabe erfahren hat. „Jetzt wäre als nächstes die Nachfolger-Suche dran…“, schließt Stefan. „Wie gehst du da vor?“ Holger erzählt, dass sein Steuerberater ihn da an einen anderen Ärzteberater vermittelt hat, der auf die Nachfolgersuche spezialisiert ist.
Der hat ihm geholfen, die Praxis bei der zuständigen KZV auszuschreiben. Gleichzeitig hat er die Praxis aber auch bei der Blaudental-Praxisabgabe und der Concura-Praxisabgabe inseriert. Stefan guckt fragend. „Diese Börsen kommen bei einer Praxisabgabe für Zahnärzte und ebenso für eine KFO-Praxisabgabe infrage“, erklärt Holger. „Zahnärzte in Bayern suchen zudem auch nach BLZK Praxisabgabe, deswegen haben wir auch bei der Landeszahnärztekammer inseriert. Und natürlich überregional bei mediorbis.“
Welche Tipps gibt es zur Praxisnachfolger-Suche?
„Wichtig ist natürlich auch immer die regionale Suche!“, betont Holger. „Einer, der eine Praxis in Münster sucht, sucht vielleicht nach ‚Praxisabgabe KVWL‚, einer der in Köln sucht wieder nach ‚Praxisabgabe KVNO‚… worauf ich hinaus will: Zunächst mal die zuständige KV kontaktieren, aber dann auch bei den anderen Inseraten auf Regionalität achten. Ach ja und wusstest du, dass auch das Deutsche Ärzteblatt Praxisabgaben inseriert? Es gibt wirklich hunderte Möglichkeiten! Die zentralisierte Praxisbörse von mediorbis ist super für Leute, die in mehreren Regionen Ausschau halten, aber nicht zig verschiedene Börsen durchforsten wollen.“
„Aber“, schließt Holger, „ich habe meinen bevorzugten Nachfolger jetzt doch auf dem guten alten Weg gefunden: Kontakte. Mein Steuerberater hat einen anderen Kunden, dessen Sohn Zahnmediziner ist und bald eine Praxis aufmachen will. Parodontologie-Spezialist. Hat echt was aufm Kasten, der Junge!“ Stefan versteht: Er muss also auch seine Ohren offen halten, ob er von Empfehlungen oder Gesuchen hört. Vielleicht kennt ja sogar sein Steuerberater Herr Vogt jemanden. Er nimmt sich vor, ihn beim nächsten Mal zu fragen.
Wo finde ich Unterstützung zur Praxisabgabe?
Was die steuerlichen Aspekte und auch die der Praxiswertermittlung betrifft, fühlt sich Stefan bei seinem Steuerberater Herrn Vogt in besten Händen. Er kennt seit Jahrzehnten seine Finanzen und ist auf Ärzteberatung spezialisiert. Doch ist er auch der richtige, wenn es um Detailfragen zur Nachfolgersuche, zur Weitergabe von Personal und Patientenstamm oder auch um Mietsachen geht?
Für solche Fragen gibt es Ärzteberater, die speziell auf Praxisabgabe und Praxisübernahme spezialisiert sind. Sie helfen beim Aufsetzen des Vertrags, klären sämtliche wichtigen Fragen mit dem Nachfolger und beraten, damit alles möglichst reibungslos funktioniert. Da Herr Vogt als Steuerberater für Ärzte schon viele Ärzte durch die Praxisabgabe begleitet hat, arbeitet er eng mit solchen Beratern zusammen und kann Stefan sofort jemanden empfehlen.
Wie findet man eine gute Praxisabgabe-Beratung?
Natürlich kann man einfach googeln. Sucht man nach der jeweiligen Facharztrichtung findet man schnell Berater, also z. B. „Praxisabgabe Allgemeinmedizin“, „Praxisabgabe Gynäkologie“, „Praxisabgabe Orthopädie“, Praxisabgabe Urologie“, Praxisabgabe Physiotherapie“, „Praxisabgabe Kardiologie“ oder „Praxisabgabe Radiologie“. Auch wenn man nach dem jeweiligen Ort sucht, also beispielsweise „Praxisabgabe München“, wird man fündig. Wenn man einen erfahrenen Steuerberater für Ärzte hat, wie die Experten von Doc’sTax, sollte man aber am besten diesen fragen, inwiefern er einen bei der Praxisabgabe unterstützen kann und ob er weitere Experten und Anwälte empfehlen kann.
Ein Ärzteberater-Verzeichnis für das Spezialgebiet Praxisabgabe finden Sie zudem bei mediorbis.
Praxisabgabe an MVZ: Was muss man beachten?
Es ist grundsätzlich möglich, seine Praxis bzw. seinen KV-Sitz an ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) abzugeben. Diese Option wird gerade im ländlichen Raum immer mehr genutzt. Allerdings ergeben sich daraus einige Besonderheiten. Zum Beispiel ist bei Praxisabgabe an ein MVZ wichtig, dass der Vertragsarztsitz dabei immer zum Sitz des medizinischen Versorgungszentrums inkludiert wird.
Das bedeutet: Sollte der Standort der abgegebenen Arztpraxis beibehalten werden und nicht unmittelbar beim MVZ sein, muss das MVZ hier eine Zweigstelle einrichten. In jedem Fall muss hier in engem Kontakt mit der KV gearbeitet werden und es sollte unbedingt ein erfahrener Ärzteberater in den Prozess einbezogen sein.
Was ist steuerlich zu beachten bei der Praxisabgabe an ein MVZ?
Prinzipiell können auch bei Praxisabgabe an ein MVZ alle steuerlichen Vorteile in Bezug auf den Veräußerungsgewinn ausgelotet werden, die auch bei Praxisabgabe an einen einzelnen Arzt relevant sind: Also tarifliche Vergünstigungen unter der Voraussetzung, dass der Praxisabgeber über 55 Jahre alt ist oder arbeitsunfähig. Diese gelten bis zu einem Veräußerungsgewinn von fünf Millionen Euro. Außerdem kann auch hier abhängig vom Veräußerungserlös ggf. einmalig ein Freibetrag von 45.000 Euro geltend gemacht werden.
Natürlich muss bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns in Bezug auf den immateriellen Wert (Goodwill) aber z. B. beachtet werden, ob der Standort der Praxis gleich bleibt oder ob sie in den Standort des MVZ inkludiert wird. Es ergeben sich also ein paar Besonderheiten, die ein Ärzte-Steuerberater und erfahrene Praxisabgabe-Experten klären können. Gerade bei Praxisabgabe an ein MVZ spielt oft das Weiterarbeiten nach Praxisverkauf auch eine wichtige Rolle, da der abgebende Arzt häufig im Rahmen des MVZ seine Tätigkeit in reduziertem Rahmen fortführen will. Was es da zu beachten gilt, finden Sie im nächsten Abschnitt.
Stefan hat die Abgabe an ein MVZ übrigens auch in Erwägung gezogen, sich aber zusammen mit seinem Berater schließlich dagegen entschieden. Er möchte lieber seine Praxis, so wie sie ist, an einen Nachfolger übergeben und hat auch schon jemanden im Auge.
Weiterarbeiten nach Praxisverkauf: Was gilt es zu beachten?
Ein Jahr später: Stefan hat einen Praxisnachfolger gefunden, dem er vertraut und der alle Voraussetzungen für ihn erfüllt. Fast alle. Denn das einzige Manko ist, dass der neue Kieferorthopäde keine Schnarchtherapie anbietet. Stefan war stolz auf die moderne Methode, die er anbietet und möchte diese gerne weiter als Leistung der Praxis sehen.
Gleichzeitig ist da diese Lust, noch ein wenig nach Praxisverkauf weiterzuarbeiten. Von heute auf morgen ein hundertprozentiges Rentner-Leben führen – das wäre ohnehin nichts für Stefan. Er beschließt also, gelegentlich noch in seiner alten Praxis Schnarchtherapie anzubieten. Doch muss er dabei etwas beachten?
Welche steuerlichen Aspekte sind beim Weiterarbeiten nach Praxisverkauf zu beachten?
Generell ist ein Weiterarbeiten in der früheren Praxis unproblematisch. Um die nicht unerheblichen Steuervorteile aus dem Veräußerungsgewinn nicht zu gefährden, muss man jedoch ein paar Details beachten.
Sein Steuerberater Herr Vogt weist Stefan auf eine 10-Prozent-Beschränkung hin, die es zu beachten gilt und die sich darauf auswirken kann, ob er seine Steuervorteile behält oder nicht. Alternativ ist eine Anstellung eine Option. Gemeinsam gehen sie alle Details durch und finden den richtigen Weg, wie Stefan den Zweig der Schnarchtherapie auch nach dem Praxisverkauf noch weiterführen kann. Was genau es in jedem Einzelfall beim Weiterarbeiten nach Praxisabgabe zu beachten gilt, muss individuell durch einen Steuerberater ermittelt werden. Unsere Berater von Doc’sTax informieren Sie gerne jederzeit.
Bildquellen
Beitragsbild: iStock.com / Olga Ubirailo, Bild 1: iStock.com / filmfoto, Bild 2: iStock.com / lappes, Bild 3: iStock.com / kdow, Bild 4: iStock.com / ollo, Bild 5 : iStock.com / alvarez, ,Bild 6: iStock.com / svetazi, Bild 7 : iStock.com / ljubaphoto, Bild 8: iStock.com / AndreyPopov, Bild 9: iStock.com / simonkr, Bild 10: iStock.com / Jan-Otto