Ratgeber / Praxisübernahme

Praxisübernahme: fünf Ratschläge

04.12.2021
Markus Fackler
Markus Fackler
Steuerberater Geschäftsführer Fackler Steuerberatung München
14 Bewertungen

Anna denkt darüber nach, eine Praxis zu übernehmen. Eigentlich hatte sie noch gar nicht konkret gesucht, da ist der jungen Ärztin mehr durch Zufall ein interessantes Angebot zur Praxisübernahme aufgefallen.

„Bevor du deine Pläne enthusiastisch in die Tat umsetzt, solltest Du einige Dinge beherzigen“, rät Studienkollege Florian. Er hat den Schritt in die Selbstständigkeit schon hinter sich. Er berichtet: „Das Projekt Praxisübernahme benötigt nicht nur sehr viel Aufmerksamkeit, sondern setzt auch einiges an Wissen voraus. Ich hab mal einen ganz interessanten Ratgeber im Internet von einer Ärzte-Steuerberatung gelesen. Ich schicke Dir den Link!“

Nur eins vorweg – wir wollen Ihnen bei Ihrem Entschluss keineswegs den Wind aus den Segeln nehmen. Da es sich jedoch um einen wirklich wichtigen Schritt in Ihrem Leben handelt, sollten Sie diesen wohldurchdacht angehen. Wir klären die wichtigsten Fragen für Sie.

Dieser Ratgeber soll Ihnen als Grundlage dafür dienen, herauszufinden, worauf es bei einer Praxisübernahme – speziell aus Sicht Ihres Steuerberaters – ankommt. Schließlich soll sich die erste eigene Praxis nicht zu einem ökonomischen Trauerspiel entwickeln, sondern die Chance bieten, sich frei zu entfalten. Erklimmen Sie mit uns die nächste Stufe auf Ihrer Karriereleiter!

Praxisübernahme oder Neugründung?

Um als niedergelassener Arzt den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Entweder Sie ziehen eine Neugründung in Erwägung oder Sie entscheiden sich für eine Praxisübernahme. Beide Wege bergen vor allem zu Beginn Vor- und Nachteile. Viele davon sind aber – je nach Betrachtungsweise – Auslegungssache. Legen Sie sie also in Ihre persönliche Waagschale.

Bei einer Neugründung sind Sie in der Wahl des Standorts weniger eingeschränkt. Sie sollten natürlich trotzdem die Praxisdichte in der gewählten Umgebung im Blick haben. Außerdem lassen Ihnen vollständig neue Praxisräume oftmals mehr Spielraum bei der Planung des Interieurs.

Praxisübernahme
Tipps für die Praxisübernahme.

Aber daneben gibt es auch entscheidende Nachteile: Wenn Sie eine neue Praxis eröffnen, die es vorher noch nicht gab, müssen Sie von der Pike auf beginnen. Nicht nur dann, aber dann umso mehr, ist ein professionelles Marketingkonzept essenziell, um von potenziellen Patienten wahrgenommen zu werden. Vor allem auf eine natürliche Entwicklung der klassischen Mundpropaganda zu setzen, wäre in heutigen Zeiten ein fataler Fehler. Das würden Sie spätestens dann bemerken, wenn Ihr Steuerberater den ersten Jahresabschluss für Ihre Arztpraxis erstellt.

Das führt uns zu den Vorteilen der Praxisübernahme. In der Regel werden dabei der Patientenstamm und auch das Praxispersonal übernommen. Der zu erwartende Umsatz der Praxis ist durch vorhandene Buchhaltungsdaten und Jahresabschlüsse berechenbar. Statt teurer Neuausstattung kann sicher einiges übernommen werden. Das alles sorgt für mehr Vorhersehbarkeit und senkt das Existenzgründungsrisiko deutlich.

Letztlich gibt es allerdings auch bei einer Praxisübernahme Nachteile. Zum Beispiel schlägt sich auch der gute Ruf einer etablierten Praxis im Kaufpreis nieder. Der setzt sich ja immer aus materiellem sowie immateriellen Wert, dem Goodwill, zusammen. Der umfasst, einfach runtergebrochen, die Ablöse für den Patientenstamm, den Ruf und andere ungegenständliche Äquivalente.

Wenn Sie sich für eine Praxisübernahme entscheiden, sollten Sie folgende fünf Tipps mit auf Ihren Weg in die Selbstständigkeit nehmen.

Tipp: Arztpraxis übernehmen – was sind Ihre persönlichen Präferenzen?

Sie wollen eine Arztpraxis übernehmen? Eine Praxisübernahme ist normalerweise nicht mit einem Augenaufschlag über die Bühne gebracht. Ganz im Gegenteil. Dieses Vorhaben benötigt viel Zeit und Planung. Immerhin handelt es sich in aller Regel um eine Entscheidung, die für Sie einen sehr langen Lebensabschnitt einläutet.

Ihre Praxis wird sozusagen Ihr zweites Zuhause. Wenn Sie sich in Praxisräumlichkeiten nicht wohlfühlen, tun Sie das besser nicht leichtfertig ab. Schließlich werden Sie sehr viel Zeit in der Praxis verbringen. Und das hoffentlich gerne. Die Räumlichkeiten als solche, aber auch die Umgebung, Ihr Arbeitsweg – all das sollte Berücksichtigung finden.

Stellen Sie sich also bei der nächsten Praxisbesichtigung einfach folgende simple Frage: Fühle ich mich wohl in dieser Praxis? Kann ich mir wirklich vorstellen, für viele, viele Jahre hier meine Tage zu verbringen? Wenn es nicht gleich funkt, analysieren Sie, woran es liegt.

Machen Sie sich ganz bewusst, was für eine Arztpraxis Sie übernehmen möchten.

Typischerweise wird das Interieur ja bei der Praxisübernahme ebenfalls an den Käufer übergeben. Eine Raumausstattung sollte niemals sofortiges Ausschlusskriterium sein. Ihre persönliche Note können Sie der Praxis ja noch verleihen. Zwar sind Neuanschaffungen mit hohen Kosten verbunden, aber es muss ja vielleicht auch nicht alles auf einmal sein. Aber lassen Sie sich im Gegenzug auch nicht vom Angebot blenden. Wenn Sie eine Arztpraxis übernehmen, wäre es von großem ökonomischen Nachteil letztlich doppelt in die Tasche greifen zu müssen. Daran kann auch die beste Steuerberatung für Ärzte nichts ändern.

Grundsätzlich gilt: Den Fokus bei der Frage nach dem Wohlfühl-Faktor sollten Sie vor allem auf den Schnitt der Räumlichkeiten, vorhandene natürliche Lichtquellen und die allgemeine Lage legen. Und: Lassen Sie dabei ruhig Ihre ganz subjektive Meinung zu – manchmal ist es halt einfach ein Bauchgefühl jenseits von Zahlen und Vernunft.

Tipp: Bewertung der Arztpraxis bei Praxisübernahme – wie ist der Ruf der Praxis?

Ein Arzt, der einen guten Ruf genießt, wird nicht nur gern von Stammpatienten weiterempfohlen, sondern auch von neuen Klienten in Erwägung gezogen. Allerdings überträgt sich das Ansehen auf die Praxis selbst. Ist dieses also bereits geschädigt, wird es bei einer Praxisübernahme keine leichte Aufgabe, „den Karren aus dem Dreck zu ziehen“.

Dank der Digitalisierung und den damit etablierten Bewertungsplattformen, wie z. B. Jameda (speziell für Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitswesen), Google oder den sozialen Medien war es nie einfacher, über die Bewertung der Arztpraxis herauszufinden, ob eine Praxis einen guten Ruf genießt. Das Internet ist zu einer der wichtigsten Anlaufstellen für Menschen geworden, die ärztlichen Rat einholen möchten. Nicht nur das – auch potenzielle Geschäftskontakte oder Bewerber erfahren durch ein paar Klicks im Netz, was andere über die Praxis denken. Das schafft Transparenz und Vertrauen, kann aber auf der anderen Seite auch Existenzen zerstören.

Schauen Sie genau hin, wenn Patienten Ihre potenzielle künftige Arztpraxis negativ bewerten.

Meistens spielen einzelne schlechte Bewertungen kaum eine Rolle. Ihre Aussagekraft darf in Zweifel gestellt werden. Häufen sich die negativen Stimmen jedoch, ist Vorsicht bei einer Praxisübernahme geboten. Schauen Sie genau hin, was moniert wird – das Praxispersonal, die Behandlungsqualität, fehlende Parkmöglichkeiten? Sprechen Sie den ärztlichen Kollegen, der seine Praxis an Sie verkaufen möchte, auch ruhig auf die schlechte Bewertung der Arztpraxis im Netz an. Es ist immer sinnvoll. die Gegenseite anzuhören. Außerdem können Sie bei der Gelegenheit erfragen, wie der Praxis-Verkäufer mit den Bewertungen umgegangen ist.

Als spezialisierte Steuerberater für Ärzte verfügen wir über ein breit gefächertes Experten-Netzwerk. Gerne bringen wir von Doc’sTax Sie auch mit Marketing-Professionals für digitale Patientenakquise und Social Media für Ärzte in Kontakt.

Tipp: Praxiswertermittlung – wie wichtig ist eine finanzielle Praxisbewertung?

Nehmen wir einmal an, Sie halten bereits ein erstes Angebot für eine Praxisübernahme in Ihren Händen. Dieses schlüsselt materielle und immaterielle Werte auf und der Kostenvoranschlag wirkt auf Sie möglicherweise sogar schlüssig. Vielleicht hat Ihnen der Verkäufer aber auch nur einen (ungefähren) Gesamtpreis übermittelt.

Falls der Besitzer sich mittels Praxiswertermittlung bereits ausgiebig darüber informiert, welchen Preis er bei einer Praxisübergabe anstreben kann, umso besser. Das sollten Sie aber nicht als selbstverständlich voraussetzen.

Mit nur wenigen Kennzahlen können Sie den Wert einer Praxis auch auf eigene Faust recherchieren. Zumindest eine ungefähre Schätzung. Eine gute erste Anlaufstelle ist beispielsweise der kostenlose mediorbis Online-Rechner. Damit ermitteln Sie in wenigen Minuten eine Preisspanne, in der sich der Wert der Praxis bewegen sollte.

Je höher der Praxiswert ist, desto empfehlenswerter ist eine professionelle Praxiswertermittlung.

Für eine genauere Berechnung des Praxiswerts braucht es mehr Eckdaten. Im Rahmen einer professionellen Due-Diligence-Prüfung werden die fehlenden Informationen zusammengetragen. Eine solche Analyse kann nur von Experten durchgeführt werden. Geeignete externe Berater sind auf Ärzte spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die monetäre Bewertung einer Arztpraxis vor einer Praxisübernahme kann übrigens nach verschiedenen Methoden erfolgen. Dabei muss es sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zwingend um ein etabliertes Verfahren handeln, sondern lediglich um ein geeignetes. Verbreitet sind die modifizierte Ertragswertmethode und die Ärztekammermethode. Dabei stützt sich erstere eher auf einen ganzheitlichen, betriebswirtschaftlichen Ansatz, während die Methode der Ärztekammer sich auf das arithmetische Mittel der vergangenen Jahresumsätze bezieht.

Beim Praxiswert gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir unterstützen Sie gern dabei, qualifizierte Ansprechpartner für eine Praxisbewertung zu finden.

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Tipp: Praxisnachfolge – wie loten Sie weiteres Potenzial aus?

Zugegeben, es ist entspannt, sich im Rahmen der Praxisnachfolge in einem gemachten Nest niederzulassen. In den wenigsten Fällen ist es aber so, dass der Praxisalltag nach der Praxisübernahme über Jahre hinweg seinen gewohnten Gang nimmt. Entwicklungspotenzial ist nicht nur für das Fortbestehen der Praxis und die finanzielle Sicherheit von allerhöchstem Interesse, sondern auch für Sie selbst. Deshalb ist es umso wichtiger, Potenziale auszuloten. Stellen Sie dazu den derzeitigen Stand der Praxis und wie sich darin in vielleicht fünf Jahren sehen gegenüber. Welche Leistungen bietet die Praxis derzeit an und wo gibt es noch Optimierungspotenzial?

Gerade Facharztpraxen und Zahnärzte sollten immer mit dem Puls der Zeit gehen und aktuelle Behandlungsmethoden im Repertoire führen. Selbst kostenintensive Anschaffungen können sich schnell auszahlen. Trotzdem müssen Sie nach Ihrer Praxisübernahme nicht jeden Trend mitmachen, sonst droht möglicherweise eine Kostenfalle. Letztlich muss Ihre spezifische Zielgruppe für Ihre spezifischen Leistungen empfänglich sein.

Benchmarking bei der Praxisnachfolge.

Um Entwicklungsmöglichkeiten zu identifizieren, ist die Potenzialanalyse eine geeignete Methode. Diese ist ebenfalls ein Bestandteil der sogenannten Due-Diligence-Überprüfung. In die Auswertung des Potenzials fließen sowohl laufende Daten und Fakten der Praxis als auch die Qualifikation und die Grundeinstellung des Praxisübernehmers mit ein. Ein Sachverständiger ist dadurch in der Lage, diese Informationen mit Erfahrungswerten aus der Praxis zu vergleichen und brachliegendes Potenzial zu erkennen.

Stichwort Benchmarking: Ein sogenannter Benchmark ist ein Referenzpunkt einer gemessenen Bestleistung. Auf Praxen spezialisierte Steuerberater nutzen Benchmarks, um niedergelassenen Ärzten ihre Stärken und Schwächen vor Augen zu halten. Anhand Ihrer Zahlen und Prozesse können Sie Ihnen zeigen, in welcher Entwicklungsphase sich Ihr Unternehmen Arztpraxis befindet und wie es im Vergleich zum Wettbewerb aufgestellt ist.

Tipp: Praxispersonal – muss man die Mitarbeiter immer übernehmen?

Wenn Sie eine Praxis übernehmen, müssen Sie laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch das Praxispersonal übernehmen – falls die Mitarbeiter sich nicht entschließen, von allein zu gehen. Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht (Betriebsübernahme), so tritt dieser, zum Zeitpunkt des Übergangs, in die Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Letzteres beinhaltet § 613 a Abs. 1.

Darüber hinaus regelt § 613 a Abs. 4, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam ist. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Wer eine Praxis übernehmen möchte, muss auch das Praxispersonal übernehmen.

Bevor Sie bei Ihrer Praxisübernahme vorschnell Entscheidungen treffen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es nie schwerer war, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden. Denken Sie also gründlich darüber nach, ob Sie einen systematischen Wechsel anstreben. Nutzen Sie doch erstmal für sich das bestehende Wissen der Sprechstundenhilfen über etablierte Organisationsstrukturen und das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Helferinnen und Patienten. Und bestehende Wissensdefizite beim Praxispersonal lassen sich nach der Praxisübernahme ggf. leichter bereinigen als neue Praxis-Mitarbeiter zu finden.

Welche steuerlichen Herausforderungen kommen auf mich als niedergelassener Arzt zu?

Eine Praxisnachfolge anzutreten, ist eine tolle berufliche Chance. Aber wenn Sie bisher als angestellter Arzt gearbeitet haben, fühlen Sie sich in betriebswirtschaftlichen Fragen rund eine Praxisübernahme vielleicht nicht allzu fit. Der richtige Steuerberater an Ihrer Seite kann zum wertvollen Wegbegleiter werden – bei der anstehenden Praxisübernahme, für Ihren laufenden Praxisbetrieb und eines Tages dann auch bei der Praxisabgabe.

Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater ist bei vielen unternehmerischen Entscheidungen und Prozessen ein wichtiger Ansprechpartner. Seine Fokusthemen sind beispielsweise:

  • Steuerplanung (auch schon im Vorfeld der Praxisübernahme)
  • digitale Buchführung in der Arztpraxis
  • digitale Lohnbuchhaltung für Praxisinhaber
  • Praxis-Jahresabschluss
  • steuerrechtliche Sicherheit
  • facharztgruppenspezifische Unternehmensberatung mit Vergleichszahlen
  • Aufbau eines Controlling-Systems
  • u. v. m.

Sie haben konkrete Fragen zu einem dieser Themenbereiche?

Steuerliche Herausforderungen als niedergelassener Arzt
Die steuerlichen Herausforderungen als niedergelassener Arzt sind genau das Expertengebiet eines entsprechenden Steuerberaters.

Welche Relevanz hat Steuerplanung für die Arztpraxis?

Die Steuerplanung durch einen Steuerberater für Heilberufe erfolgt nach der Praxisübernahme üblicherweise quartalsweise. Eine fundierte Ergebnis- und Steuerplanung sorgt dafür, dass Sie finanziell den Überblick behalten. Denn so wissen Sie stets, welche Steuerzahlungen wann auf Sie zukommen und haben Spielraum, um gestaltend auf die Steuerzahlung Einfluss zu nehmen. Zudem spielt die Steuerplanung eine Rolle bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wie dem optimalen Zeitpunkt zur Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter.

Auch die Kosten rund um eine Praxisübernahme können Sie steuerlich geltend machen. Als Käufer können Sie durch Inanspruchnahme der Abschreibung Ihre zukünftigen Gewinne auf dem Papier reduzieren und damit Ihre Steuerlast senken.

Wie genau Ihr Praxisgewinn nach der Übernahme besteuert wird, hängt vor allem von der Rechtsform der Praxis ab. Die Abschreibung bei einem Praxiskauf unterscheidet sich ganz erheblich, je nachdem ob es eine Einzelpraxis bzw. ein Anteil an einer Gemeinschaftspraxis ist oder ein Anteil an einer Praxis in der Rechtsform einer GmbH.

Steuerplanung Arztpraxis
Eine halbjährliche Steuerplanung für die Arztpraxis ist sinnvoll.

Wenn Sie einen Einzelpraxis oder einen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis kaufen, wird der Kaufpreis auf das Inventar und den Praxiswert verteilt und dann beim Inventar entsprechend der Restnutzungsdauer abgeschrieben. Der darüber hinausgehende Wert kann je nach Sachlage innerhalb von drei bis zehn Jahren abgeschrieben werden. Beim Erwerb eines GmbH-Anteils ist der Praxiswert hingegen nicht abschreibbar.

Die Besteuerung Ihrer Praxisgewinne wirkt sich auf Ihre Liquidität aus. Beim Wechsel aus einer Tätigkeit als angestellter Arzt hin zur Niederlassung in eigener Praxis wird die Bedeutung der steuerlichen Liquiditätsplanung oft unterschätzt. Doch nach Abgabe der ersten Einkommensteuererklärung kommt es nicht selten zu Steuernachnachzahlungen, einer Festsetzung nachträglicher Vorauszahlungen sowie weiterer quartalsweiser Vorauszahlungen. Aus all diesen Gründen ist äußerst sinnvoll, frühzeitig vor der Umsetzung einer Praxisübernahme eine Steuerberatung für Ärzte in Anspruch zu nehmen.

Welche Vorteile bietet die digitale Buchführung in der Arztpraxis?

Wenn Sie eine Praxis übernehmen, in der eine digitale Buchführung noch nicht Usus war, sollten Sie das unbedingt ändern. Eine „papierlose“ Buchführung in Arztpraxen optimiert die Prozesse im Rechnungswesen. Dadurch ist sie weniger fehleranfällig und spart zudem langfristig Kosten ein. Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kann Sie und Ihr neues Praxisteam nach der Praxisübernahme bei der Umstellung unterstützen.

Digitale Buchführung in der Arztpraxis? Das lohnt sich!

Entweder der Steuerberater spricht Empfehlungen für Ihren Einstieg in die digitale Buchführung aus oder übernimmt sie direkt für Sie. Dafür übermittelt Ihre Praxis einfach die benötigten elektronische Belege in festgelegten Abständen und der Steuerberater verarbeitet die Daten für die Steuererklärung bzw. allfällige finanz- und steuerrechtliche Erfordernisse. Belege in Papierform können entweder in der Arztpraxis gescannt oder beim Steuerberater digitalisiert werden. Sie erhalten letztlich eine elektronische Rückübermittlung der Belege inklusive der Ergebnisauswertung, die Sie somit zeit- und ortsungebunden einsehen können.

Und Sie können sicher sein, dass alle Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) erfüllt werden.

Welche Vorteile bietet die digitale Lohnbuchhaltung für niedergelassene Ärzte?

Digitale Lohnbuchhaltung steht für die elektronische Ausstellung der Lohnauswertungen mit allen notwendigen Abzügen inklusive Meldung an Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft usw.

Die digitale Abwicklung der Lohnbuchhaltung nach Ihrer Praxisübernahme bietet diverse Vorteile. Zum einen stehen die Dokumente so jederzeit strukturiert und übersichtlich zur Verfügung. Zum anderen sind sie durch einen Zugriffsschutz vor unbefugtem Zugriff sicher. Außerdem lassen sich die Daten einfach exportieren, beispielsweise im Fall einer Lohnbuchprüfung.

Digitale Lohnbuchhaltung niedergelassener Arzt
Die Vorteile einer digitalen Lohnbuchhaltung für niedergelassene Ärzte im Überblick.

Durch die Zusammenarbeit mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater sichern Sie sich in allen für Ihre Praxis relevanten Bereichen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts ab. Und Sie können seine sachverhaltsbezogene Spezialberatung zu geldwerten Vorteilen nutzen. Optional übernimmt er sogar die Lohnkontenführung, kümmert sich um sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und berät bei der Personalplanung.

Was genau ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres aus kaufmännischer Sicht. Was hinein gehört, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Buchführung bildet die Grundlage für diese Darstellung der finanziellen Situation einer Arztpraxis. Der Jahresabschluss darf von Gesetzes wegen nur durch bestimmte Berufsgruppen erstellt werden; dazu gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Durch eine Praxisübernahme sind Sie nicht automatisch zu einem Jahresabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn-und-Verlustrechnung verpflichtet. Ggf. ist eine einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durch Ihren Steuerberater ausreichend. Im Gegensatz zur periodengerechten Abgrenzung nach dem Verursachungsprinzip bei Bilanzierung ist für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Zahlungszeitpunkt relevant.

Jahresabschluss
Der Jahresabschluss hat vor allem zwei Funktionen.

Betreiben Sie allerdings nach der Praxisübernahme ein MVZ, eine Berufsausübungsgemeinschaft o. ä. in der Rechtsform einer GmbH oder Kapitalgesellschaft, sind Sie verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss der Arztpraxis hat vor allem zwei Funktionen:

  1. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten haben Zahlungsbemessungsfunktion, d. h. sie bilden die Basis der Besteuerung Ihrer Praxis.
  2. Der Jahresabschluss enthält Informationen über den Gewinn und die wirtschaftliche Lage Ihrer neuen Praxis. Das Wissen um Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglicht Ihnen strategische Entscheidungen zur weiteren Entwicklung der Praxis. Und es dient Banken und anderen Geldgebern dazu, Konditionen für Kredite festzulegen.

Neben dem Jahresabschluss kann ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater für Sie bei Bedarf auch einen Zwischenabschluss erstellen.

Wie umgehe ich als niedergelassener Arzt steuerrechtliche Stolperfallen?

Für den Laien ein Brief mit sieben Siegeln – für den Profi auch im internationalen Vergleich als umfassend und komplex einzustufen: die Steuergesetzgebung in Deutschland. Relevant ist insbesondere die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Ausgaben, die Ihnen nach der Praxisübernahme zum Einkommenserwerb dienen bzw. für diesen notwendig sind, sind absetzbar. Aber hier kann durchaus die ein oder andere Steuerfalle lauern.

steuerrechtliche Stolperfallen
Steuerberater für Ärzte unterstützen dabei, steuerrechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

Deshalb umfasst Steuerberatung für Ärzte weit mehr als nur Hilfe bei Buchführung und Lohnbuchhaltung in der Praxis bzw. Jahresabschluss und Steuererklärungen für den niedergelassenen Arzt. Versierte Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Ärzten können sich aktiv für Ihre Rechte einsetzen. Sie wissen um potenzielle Streitpunkte mit Prüfern, Finanzbehörden und Finanzgerichten. Arbeitsverträge mit Angehörigen, Betriebs-PKWs und IGeL-Umsätze in der Arztpraxis stellen beispielsweise immer wieder Einfallstore von Finanzbeamten und Betriebsprüfern dar. Aber der spezialisierte Ärzte-Steuerberater weiß das und kann Ihre Interessen nach der Praxisübernahme sichern und durchsetzen.

Was hat Unternehmensberatung für Zahnärzte mit Steuerberatung zu tun?

Bereits von der Planung einer Praxisübernahme als Zahnarzt an kann Sie ein spezialisierter Steuerberater für Heilberufe mit seinem betriebswirtschaftlichen Know-how auch in puncto Unternehmensberatung unterstützen. Sie profitieren dabei von einer Expertise, die nur ein Steuerberater mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt mitbringen kann – Stichwort Benchmarking.

Unternehmensberatung Zahnärzte
Was kann ein Steuerberater für Zahnärzte leisten?

Was kann ein Steuerberater für Sie als Zahnarzt bei und nach der Praxisübernahme leisten?

  • betriebswirtschaftliche Analysen und Beratung
  • Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung incl. Zielkontrolle
  • Vorschläge zur Optimierung der Umsatz- und Ertragskraft Ihrer Zahnarztpraxis
  • unterstützendes Coaching
  • Hilfe bei der Strategie- und Konzeptentwicklung sowie Investitionsentscheidungen
  • Steueroptimierung
  • Anpassung der Preisgestaltung von Zusatzleistungen
  • Ausgaben-Check
  • Beratung zum Forderungsmanagement
  • Facharztgruppenspezifische Besonderheiten und Kennzahlen/Benchmarking
  • Aufbau eines Controlling-Systems
  • Vermögensaufbau- und Vorsorgeplanung
  • u. v. m.

Ist bei Praxisübernahme ein Schreiben an Patienten wichtig?

Praxisübernahme – Schreiben an Patienten.

Der Patientenstamm ist einer der größten Schätze und spielt entsprechend bei einer Praxisübernahme eine große Rolle. Tatsächlich fallen die sensiblen Patientendaten unter die sogenannte Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet, die Praxis ist dazu verpflichtet, alle Aufzeichnungen bis zu zehn Jahre nach Behandlungsende aufzubewahren. Daran ändert auch eine Praxisübernahme durch einen anderen Arzt nichts.

Für die Dauer der Aufbewahrungsfrist haben die Patienten das Recht, Ihre Akten einzusehen und Kopien davon zu erhalten. Während der Praxisübernahme greifen Schweigepflicht und Datenschutz. Deshalb muss eine Einwilligung des Patienten vorliegen, wenn der Nachfolger auf die Daten des Patienten Zugriff erhalten möchte. Bei der Umsetzung kommen letztlich verschiedene Wege infrage. Bei Bedarf sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht hinzugezogen werden, damit alles rechtssicher von statten geht.

Bei einer Praxisübernahme ist es auch empfehlenswert, den derzeit praktizierenden Arzt darum zu bitten, seinen Patientenstamm schriftlich darüber aufzuklären, dass er sein Amt niederlegt. Im selben Zug kann auch die Benachrichtigung darüber erfolgen, wer durch die Praxisübernahme als Nachfolge antritt, und die Patienten können ggf. über datenschutzrechtliche Belange, wie z. B. die Datenschutzerklärung, informiert werden. Das schafft Vertrauen bei den Patienten und unterstützt Sie so bei der Praxisübernahme.

Welche Praxisbörse ist die beste?

Sie erwägen eine Praxisübernahme und fragen sich, welche Praxisbörse die beste ist? Das lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und Anforderungen ab.

Wir von Doc’sTax empfehlen gerne die mediorbis Praxisbörse. Denn dabei handelt es sich um Deutschlands sichtbarste Praxisbörse. Es sind kostenfreie Inserate für Ärzte und Berater möglich. Und Website-Besucher erhalten optional Unterstützung durch eine Vielzahl spezialisierter Experten, z. B. in Bereichen wie Medizinrecht, Praxismarketing oder auch Medical Headhunting.

Eine zentralisierte, frei zugängliche Praxisbörse bietet viele Vorteile.

Bildquellen

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Spezialisten für die Praxisübernahme

Heike Krobath
Steuerberater
Markus Fackler
Steuerberater Geschäftsführer Fackler Steuerberatung München
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Sabine Banse-Funke
Steuerberater
Matthias Draschka
Steuerberater Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner von Schmidt-Pauli und Partner München
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